Infos zu elektrobiologischen Grenzwerten
Die niederfrequenten elektrobiologischen Grenzwerte
Im niederfrequenten Bereich sollten, besonders wenn der Kopfbereich betroffen ist, als Schlafplatz oder als ständigen Arbeitsplatz die Bereiche von mehr als
100 nT (= 0,1 µT) magnetische Flussdichte (B) oder/und
20 V/m elektrische Feldstärke (E) bei potentialgebundener Messung bei Hausstrom 50 Hz oder Bahnstrom 16 2/3Hz.,
auf jeden Fall gemieden werden.
Empfindliche Menschen, die eine erhöhte Sensibilität gegenüber elektromagnetische Störungen haben, sollten entsprechend den Empfehlungen der Elektrosmogselbsthilfeinitiativen jeweils noch einmal um den Faktor 10 geringere Werte berücksichtigen (10 nT, 2 V/m).
Die hochfrequenten elektrobiologischen Grenzwerte
Im hochfrequenten Bereich sollten, besonders wenn der Kopfbereich betroffen ist, als Schlafplatz oder als ständigen Arbeitsplatz die Bereiche von mehr als
– 20 µW/m² (bei digitalen Sendern) an maximaler Leistungsflussdichte z.B. bei Handy-Sendern, Radio-, Fernsehsendern (10 MHz – 2,5 GHz)
auf jeden Fall gemieden werden.
Empfindliche Menschen, die eine erhöhte Sensibilität gegenüber elektromagnetische Störungen haben, sollten entsprechend den Empfehlungen der Elektrosmogselbsthilfeinitiativen jeweils noch einmal um den Faktor 10 geringere Werte berücksichtigen (2 µW/m²).
Grenzwertvergleiche
Die von mir empfohlenen elektrobiologischen Grenzwerte (20 V/m, 100 nT, 20 µW/m²) beziehen sich nicht auf die gesetzlichen Grenzwerte der BIschV (5000 V/m, 100 µT, 2 –10 W/m²), sondern auf die elektrobiologischen Empfehlungen diverser Institute und Verbände (Nova-Institut, Ecolog-Institut, Ökotest und IBN ). Sie entsprechen in etwa im niederfrequenten Bereich auch den Grenzwerten der schwedischen Norm für Bildschirmarbeitsplätze SWEDAC SS 4361490 (MPR III = Werte von 10 V/m und 200 nT / MPR II = Werte von 25 V/m und 250 nT).
Die empfohlenen Grenzwerte basieren auf einer Vielzahl von Untersuchungen, die eine Steigerung der Anzahl von Befindlichkeitsstörungen und Krankheiten auch weit unter den gesetzlichen Bestimmungen feststellen. Für die empfohlenen Grenzwerte wird der Beginn einer statistisch signifikanten Steigerung von gesundheitlichen Beeinträchtigung (i.d.R. um Faktor 2 = Verdoppelung der Anzahl der Fälle) als Schwellenwert herangezogen. Für die Festlegung der empfohlenen elektrobiologischen Grenzwerte wurden diese Schwellenwerte noch einmal um den Faktor 10 verringert oder Werte ohne signifikante Steigerung berücksichtigt.
Bereiche in denen die elektrobiologischen Grenzwerte überschritten werden sollten als Schlafplatz oder ständigen Arbeitsplatz, besonders wenn der Kopf betroffen ist, gemieden werden.
Nähere Infos zu diversen Grenzwerten anderer Länder und Angaben zu einigen medizinischen Untersuchungen finden Sie auch in meiner Website bei den Infothemen Elektrosmog auf der Seite Grenzwertevergleich.
Exemplarisch finden Sie hier auch einige kritische Stellungnahmen zu den geltenen gesetzlichen Bestimmungen.
Trotz dieser vielen wissenschaftlichen Belege und Stellungnahmen sei erwähnt, dass im Sinne der anerkannten medizinischen und wissenschaftlichen Theorien die Existenz von Elektrosmog und dessen biologischen Wirkung auf Mensch und Natur nicht dem allgemeinen Stand der Wissenschaft entspricht (siehe auch meine AGB § 6).